Unsere Satzung

Der Verein ist ein Zusammenschluss niedergelassener Ärzte der verschiedenen Fachrichtungen und Psychotherapeuten in Mittelhessen.

Ziel des Vereins ist die Unterstützung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Mittelhessen, insbesondere in folgenden Bereichen:

    • laufende Information bezüglich sich fortwährender Änderungen der gesetzlichen Vorschriften im ärztlichen Bereich;
    • gebündelte Formulierung der berufsständigen Interessen gegenüber Politik, Krankenhaus und Öffentlichkeit;
    • Forum zum Informationsaustausch unter den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten,
    • die Sicherung ambulanter Versorgungsstrukturen, die Förderung ärztlicher Kooperationsformen und der Aufbau eines effektiven berufsständigen Marketings auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.

Zweck des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins ergibt sich aus der Präambel. Zweck ist im wesentlichen die Unterstützung der niedergelassenen Ärzte in den in der Präambel genannten Bereichen.
  2. Zur Verwirklichung des Vereinszwecks kann der Verein alle Tätigkeiten vornehmen, die geeignet sind, den Vereinszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern.

Erwerb der Mitgliedschaft

    1. Die Mitgliedschaft im Verein können erwerben:
    • niedergelassene Ärzte,
    • angestellte Ärzte im ambulanten Bereich,
    • Ärzte in Weiterbildung,
    • niedergelassene Psychotherapeuten,
    • angestellte Psychotherapeuten im ambulanten Bereich

    im Bereich Mittelhessen.

    1. Aufnahmefähig als Fördermitglied ist auch, dessen Mitgliedschaft im Interesse des Vereins liegt. Das Fördermitglied hat keine Stimmberechtigung auf der Jahreshauptversammlung.
    2. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

    Laden Sie sich hier das Organigramm des Ärztenetzes Gießen herunter.