Fortbildung

PROJEKTE
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Rechtskonform präsentieren

Vortragende müssen ihre Präsentationen dahin überprüfen, ob sie mit dem Urheberrecht konform sind. Nicht nur zitierte Textstellen, sondern auch (medizinische) Fotos, Videos und Abbildungen müssen mit einer exakten und vollständigen Quellenangabe versehen werden.

Zudem muss kontrolliert werden, ob die Rechte von Urhebern durch die Verwendung von Fotos oder Abbildungen verletzt werden, denn dies kann im schlimmsten Fall Schadenersatzforderungen nach sich ziehen oder gar strafrechtliche Konsequenzen haben. Beim Einbezug von Bildern aus Datenbanken sollte deshalb unbedingt auf die Lizenzbedingungen geachtet werden.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob bei medizinischen Bildern beispielsweise die Rechte des Patienten am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Bundesdatenschutzgesetz (beispielsweise bei fehlender Anonymisierung von Patientendaten) verletzt werden.

Näheres im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 116, Heft 9, 1. März 2019